Organisation

Das Bayerische Feuerwehrgesetz beschreibt die Aufgaben der Feuerwehr im §2 wie folgt:

Die Feuerwehr hat

  1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen und
  2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten. Ein öffentlicher Notstand ist ein durch ein Naturereignis, einen Unglücksfall oder dergleichen verursachtes Ereignis, das zu einer gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren oder für andere wesentliche Rechtsgüter führt, von dem die Allgemeinheit, also eine unbestimmte und nicht bestimmbare Anzahl von Personen, unmittelbar betroffen ist und bei dem der Eintritt der Gefahr oder des Schadens nur durch außergewöhnliche Sofortmaßnahmen beseitigt oder verhindert werden kann.

Dazu gibt es bei der Feuerwehr Landau verschiedene Einheiten und Gruppen, die dafür sorgen, dass sie ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen kann. Diese Einheiten werden auf den Seiten unter dem Reiter „Organisation“ vorgestellt.