Hohe Geldstrafe für tätlichen Angriff

Ein schwerer Verkehrsunfall auf der B20, Fahrzeugteile sind über alle Fahrbahnen verteilt und zur Rettung der Unfallbeteiligten wird die Straße komplett gesperrt. Zu den Arbeiten an der Einsatzstelle übernimmt meist die Feuerwehr die Absperrung und Verkehrslenkung. Die meisten Verkehrsteilnehmer haben für die Behinderung Verständnis und sind dankbar für Hinweise zur Umfahrung.
Leider sind aber auch Fahrzeuglenker dabei, die den Anweisungen nicht folgen wollen. Vor einigen Monaten ist eine solche Situation eskaliert. Ein Lastzugfahrer stieg aus, ein heftiger Wortwechsel gipfelte in einem tätlichen Angriff auf einen Feuerwehrmann. Es erfolgte eine Anzeige wegen“Widerstand gegen Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen (§ 115 StGB)“. Der Lkw-Fahrer erhielt dafür nun einen Strafbefehl über 2000 Euro.

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