Die Atemschutzgeräteträger absolvieren einmal im Monat eine Übung. Voraussetzung für das Tragen von Atemschutz ist neben der erfolgreichen Teilnahme am Atemschutzgeräteträger – Lehrgang natürlich ein einwandfreier Gesundheitszustand nach G26.3. Jeder Träger ist verpflichtet, diese Untersuchung alle drei Jahre durchführen zu lassen.
Bei den regelmäßigen Übungen werden vor allem der Umgang mit dem Atemschutzgerät selbst, sowie das richtige Vorgehen im Innenangriff zur Personenrettung, Brandbekämpfung mit Strahlrohr und Wärmebildkamera und vieles mehr erlernt. Außerdem finden zweimal jährlich ein Besuch der Atemschutz-übungsanlage in Dingolfing sowie des Brandübungscontainers in Osterhofen statt.
Ausbilder der Atemschutzgeräteträger sind Mathias Hallschmid und Bernhard Schimpfhauser.

