Beschaffung
Mit der Einführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes wurde 1981 die neue rechtliche Grundlage für die Feuerwehrvereine
Bayerns geschaffen. Im Art. 5 BayFwG ist bis heute geregelt, dass die Feuerwehrvereine die Einsatzkräfte für die
gemeindlichen Feuerwehren stellen.
Die gewachsene und bewährte Struktur des Feuerwehrvereins wurde damit nicht nur erhalten, sondern den Feuerwehrvereinen
wurde nach wie vor die sehr wichtige Aufgabe übertragen „das Personal“ für die aktive Mannschaft zu stellen. Dies
bedeutet in der Praxis, dass bereits Jugendliche mit dem 14. Lebensjahr dem Feuerwehrverein Landau a.d. Isar beitreten
und dann letztlich bis zum Ausscheiden aus dem aktiven Dienst (spätestens mit dem 63. Lebensjahr) als Einsatzkraft
gestellt werden. Danach verlieren insbesondere, durch die Struktur des Vereins, diese aktiven und ehemaligen aktiven
Mitglieder nicht die Zugehörigkeit zur Feuerwehr, sondern sind auch weiterhin der Feuerwehr Landau a.d. Isar als passives
Mitglied oder Ehrenmitglied verbunden.
Der privatrechtliche Verein „Freiwillige Feuerwehr Landau a.d. Isar e.V.“ wird in einer Satzung geregelt und ist als
gemeinnütziger Verein anerkannt und deshalb auch spendenquittungsberechtig. Die Mitgliedsbeiträge von jährlich zur Zeit
12,00 € je förderndes Mitglied und die Spenden dürfen nur für Zwecke des abwehrenden Brandschutzes und des technischen
Hilfsdienstes verwendet werden.
Der Verein präsentiert sich bei Fahnenweihen, Gründungsfesten, kirchlichen Veranstaltungen und Festlichkeiten für die
gesamte Bevölkerung in hervorragender Weise und ist damit eine wichtige Stütze im gesellschaftlichen Leben einer jeden
Kommune. Die bei den verschiedensten Veranstaltungen erzielten Einnahmen werden ebenfalls wie die Spenden und Beiträge
satzungsgemäß verwendet. Hierdurch trägt der Verein zu einer wesentlichen finanziellen Entlastung des kommunalen Haushaltes bei.
Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die durch Vereinsgelder, Spenden und Mitgliedsbeiträge beschafften
Ausrüstungsgegenstände: